Allgemeine Geschäftsbedingungen der Raintec Beregnungstechnik Installationen, Ertl KG, Rennweg 79 – 81 / Top E03, 1030 Wien

 

§ 1 Allgemeines / Geltung

Unsere Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil unserer Verträge. Abweichungen binden uns nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB. Geschäftsbedingungen unserer Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung.

§ 2 Angebote

Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Selbes gilt für unsere Kostenvoranschläge. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag nicht umfasst sind, besteht jedenfalls ein Anspruch auf angemessenes Entgelt.

§ 3 Gewährleistung

Wir gewährleisten für die Dauer von 12 Monaten, dass die von uns vertriebenen Produkte und Dienstleistungen nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit dem gegenüber aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung bleibt außer Betracht. Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Kunde diese unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen, in nachvollziehbarer Form, unter Angabe der für die Fehlerbeseitigung zweckdienlichen Informationen zu melden, und zwar auf unseren Wunsch schriftlich. Er hat uns im Rahmen des Zumutbaren bei der Beseitigung von Fehlern und Mängeln zu unterstützen. Der Kunde kann eine angemessene Frist für die Mängelbehebung und Beseitigung setzen. Die Gewährleistung erlischt für solche Produkte und Dienstleistungen, die vom Kunden geändert oder in die er sonst wie eingreift. Soweit wir aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden sind und nachweisen, dass kein Fehler vorgelegen hat, können wir die Vergütung des Aufwandes verlangen.

§ 4 Schadenersatz

Wir leisten nur Schadenersatz, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Der Höhe nach ist ein allfälliger Schadenersatz mit dem Preis der Ware bzw. der Höhe des Werklohnes begrenzt.

§ 5 Zahlung

Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind die Rechnungen binnen 30 Tagen zu bezahlen. Bei Zahlung binnen 7 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug werden neben Mahn- und Inkassokosten die gesetzlichen Verzugszinsen in Ansatz gebracht. Allen Preisen wird die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu gerechnet.

§ 6 Aufrechnung

Die Aufrechnung von Gegenforderungen gegen unsere Ansprüche ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen; es sei denn, sie ist gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt.

§ 7 Verkürzung über die Hälfte

Die Anwendbarkeit des § 934 ABGB wird ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.

§ 9 Angebotspreise

Die in unseren Angeboten festgelegten Einbaupreise für unsere Produkte setzen voraus, dass beim Kunden die Voraussetzungen zum Einsatz einer Grabfräse gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird ein allfälliger Mehraufwand für händische Grabarbeiten gesondert nach Aufwand verrechnet.

§ 10 Grundeinstellung unserer Bewässerungsanlagen

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lieferung und der Einbau neu gelieferter Beregnungs-/Bewässerungsanlagen in Form einer Grundeinstellung hinsichtlich der Wassermenge erfolgt, welche von unserem Kunden aufgrund der konkreten Gegebenheiten des jeweiligen Geländes selbst individuell anzupassen ist. Für Leitungen unserer Kunden im Erdreich übernehmen wir keine Haftung.

§ 11 Salvatoresche Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein wird davon die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

§ 12 anzuwendendes Recht, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.

§ 13 Grabarbeiten

Bei Grabarbeiten wird seitens der Firma Raintec davon ausgegangen, dass mit dem vorhanden Aushubmaterial gearbeitet werden kann. Bei Abweichungen erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Bei Auftragserteilung gilt diese Regelung als von beiden Seiten akzeptiert.

§ 14 Regiestundensätze

Regiestundensätze:

                                                                       Bewässerung           HKLS

Techniker                                                     € 92.-                  € 116.-

Monteur                                                       € 85.-                    € 94.-

Arbeitspartie             (1 Monteur, 1 Helfer)  € 139.-               € 160.-

Arbeitstrupp (3 Mann)                                  € 187.-                       -

Bei Anfahrten ab 16 Uhr werden 50 % Überstundenzuschlag verrechnet.

Samstags gilt ein Aufschlag von 50 %.

Sonn- und Feiertage und Nachtarbeit gelten 100 % Aufschlag auf die jeweils gültigen Sätze.

Kfz- & Fahrtspesen:

Zone 1 (innerhalb Gürtel)

Zone 2 (Gürtel - Stadtgrenze Wien & Perchtoldsdorf)

Zone 3 (Wien Umgebung bis 40 km)

Zone 4 (40 bis 60 km)

Kilometergeld & Fahrtzeit

Techniker & Monteur

Zone 1…€ 45.-, Zone 2…€ 50.-, Zone 3…€ 60.-, Zone 4…€ 75.-

Arbeitspartie

Zone 1…€ 55.-, Zone 2…€ 60.-, Zone 3…€ 70.-, Zone 4…€ 85.-

Arbeitstrupp

Zone 1…€ 65.-, Zone 2…€ 70.-, Zone 3…€ 80.-, Zone 4…€ 95.-

Die Kosten für Entfernungen ab 60 km gefahrenen Kilometern werden mittels Kilometergeld (0,70 Euro/km) und Reisezeit ab dem Firmensitz in Wien (3. Bezirk) berechnet. Für Anfahrten mit Anhänger wird kein Aufpreis verrechnet.

Alle Preise excl. 20 % MwSt.

Gültig ab 17.1.2024